Skip to main content Skip to page footer

Übersicht der Registertypen gemäß IDNrG

Diese Seite bietet eine Übersicht der an das NOOTS, IDA und DSC anzuschließenden Registertypen. Sie sind nach den zuständigen Fachdomänen gegliedert. Auf den jeweiligen Detailseiten zu jedem Registertypen finden Sie Informationen zum aktuellen Anschluss-Status, zu ertüchtigten Fachverfahren und Fachverfahrensherstellern sowie Angaben zu zuständigen Stellen und den rechtlichen Grundlagen.

Status der Register

Suche ist bereit.
Suche abgeschlossen. {count} Treffer gefunden.
Wird geladen...
Arbeit und Soziales
Auswärtiges und Europa
Bau
Familie
Finanzen
Gesundheit
Inneres
Justiz
Kultus und Bildung
Umwelt
Verkehr
Wirtschaft und Energie
IDA

Das Fachverfahren IDA (Identitätsdatenabrufverfahren) ermöglicht es registerführenden Stellen, über die Registermodernisierungsbehörde (Bundesverwaltungsamt) die Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufen und einzuspeichern. Dabei werden auch die aktuellen Basisdaten der Bürger:innen an das abrufende Register übermittelt. 
Die in der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) genannten Registertypen sind verpflichtet, die Identifikationsnummer (IDNr) als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu speichern. Dies soll bis zum 31.12.2028 umgesetzt sein.

DSC

Bürger:innen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen, die unter Nutzung ihrer IDNr vorgenommen wurden, im Datenschutzcockpit (DSC) einzusehen. Zu diesem Zweck sind gemäß § 2 Nr. 3 i. V. m. § 9 Abs. 1 IDNrG diese Datenübermittlungen durch die registerführende Stellen im DSC transparent zu machen. Demnach sind registerführende Stellen verpflichtet, diese Datenübermittlungen bei sich zu protokollieren und über eine Schnittstelle zum DSC die entsprechenden Protokolldaten einschließlich der dazu übermittelten Inhaltsdaten im DSC auf Anfrage zur Anzeige zu bringen (vgl. § 10 Abs. 2 OZG).

Das NOOTS

Für die 50 Registertypen gemäß IDNrG wird eine Anschlussverpflichtung bestehen, nachdem der IT-Planungsrat die Inbetriebnahme des NOOTS beschlossen hat. Diese Registertypen werden beim Anschluss an das NOOTS im Flächenrollout priorisiert.  
Die Anschlussverpflichtung ergibt sich aus § 9 des NOOTS-Staatsvertrags. Der maßgebliche Zeitpunkt hängt davon ab, wann der IT-Planungsrat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS verkündet. Dabei werden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene entsprechende Übergangsfristen festgelegt.
Andere Register und insbesondere Onlinedienste können sich ebenfalls bereits freiwillig an das NOOTS anschließen.

Flächenrollout für die Systeme: das NOOTS, IDA und DSC

Lesen Sie hier Informationen zur Ausgestaltung des Flächenrollout-Konzepts und wie nachweisanfordende und nachweisliefernde Stellen von den Erkenntnissen der Umsetzungsvorhaben profitieren können.