Status der Register
Rechtsgrundlagen für den Anschluss
IDA
Das Fachverfahren IDA (Identitätsdatenabrufverfahren) ermöglicht es registerführenden Stellen, über die Registermodernisierungsbehörde (Bundesverwaltungsamt) die Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufen und einzuspeichern. Dabei werden auch die aktuellen Basisdaten der Bürger:innen an das abrufende Register übermittelt.
Die in der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) genannten Registertypen sind verpflichtet, die Identifikationsnummer (IDNr) als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu speichern. Dies soll bis zum 31.12.2028 umgesetzt sein.
DSC
Bürger:innen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen, die unter Nutzung ihrer IDNr vorgenommen wurden, im Datenschutzcockpit (DSC) einzusehen. Zu diesem Zweck sind gemäß § 2 Nr. 3 i. V. m. § 9 Abs. 1 IDNrG diese Datenübermittlungen durch die registerführende Stellen im DSC transparent zu machen. Demnach sind registerführende Stellen verpflichtet, diese Datenübermittlungen bei sich zu protokollieren und über eine Schnittstelle zum DSC die entsprechenden Protokolldaten einschließlich der dazu übermittelten Inhaltsdaten im DSC auf Anfrage zur Anzeige zu bringen (vgl. § 10 Abs. 2 OZG).
Das NOOTS
Für die 50 Registertypen gemäß IDNrG wird eine Anschlussverpflichtung bestehen, nachdem der IT-Planungsrat die Inbetriebnahme des NOOTS beschlossen hat. Diese Registertypen werden beim Anschluss an das NOOTS im Flächenrollout priorisiert.
Die Anschlussverpflichtung ergibt sich aus § 9 des NOOTS-Staatsvertrags. Der maßgebliche Zeitpunkt hängt davon ab, wann der IT-Planungsrat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS verkündet. Dabei werden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene entsprechende Übergangsfristen festgelegt.
Andere Register und insbesondere Onlinedienste können sich ebenfalls bereits freiwillig an das NOOTS anschließen.