02A-D_Elektronisch geführte Personenstandsregister
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Der Personenstand ist ein Registerbündel.
Das Geburtenregister (2A) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Geburten. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Geburten).
Das Geburtenregister enthält auch spätere personenstandsrechtliche Änderungen bei der beurkundeten Person, wie z. B. Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung, Hinweis auf die Eheschließung oder Tod des Kindes.
Das Eheregister (2B) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Eheschließungen. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Eheschließungen sowie bei anderen Standesämtern angelegte 'Familienbücher auf Antrag')
Das Sterberegister (2C) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Sterbefälle. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig ist (Nachbeurkundungen ausländischer Sterbefälle).
Das Sterberegister enthält auch alle späteren personenstandsrechtlichen Änderungen der beurkundeten Person, wie z. B. Berichtigungen.
Das Lebenspartnerschaftsregister (2D) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Lebenspartnerschaften. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Lebenspartnerschaften). Neue Lebenspartnerschaften können seit dem 01. Oktober 2017 nicht mehr begründet werden, nur noch entsprechende Äquivalente aus dem Ausland werden ggf. nachbeurkundet."
Rechtliche Grundlagen
Lebenspartnerschaftsregister:
Landesrechtliche Bestimmungen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung)
Personenstandsgesetz (PStG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Geburtenregister:
Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung)
Eheregister:
Personenstandsgesetz (PStG)
Landesrechtliche Bestimmungen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sterberegister:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung)
Personenstandsgesetz (PStG)
Landesrechtliche Bestimmungen Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG)
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - BMI
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Kommunen
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
keine Aktivitäten
in Arbeit
in Arbeit
Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?
Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.