23_Ausländerdateien Aufenthaltsverordnung
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Die Ausländerbehörden führen als sachlich zuständige Behörden der Bundesländer zwei Dateisysteme zur Registrierung personenbezogener Daten von Ausländerinnen und Ausländern sowie deren ausländerrechtlichen Maßnahmen. In die Ausländerdatei A werden die Daten aufgenommen, sobald eine betroffene Person melderechtlich erfasst wurde, die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt, ein Asylantrag eingereicht, der Aufenthalt mitgeteilt, die Zustimmung zur Visumerteilung erteilt oder eine ausländerrechtliche Maßnahme getroffen wurde. Die personenbezogenen Grunddaten sind in die Ausländerdatei B zu übernehmen, sobald der Ausländer / die Ausländerin gestorben, aus dem Bezirk der Ausländerbehörde fortgezogen oder die Rechtsstellung eines Deutschen erworben hat.
Rechtliche Grundlagen
§ 62 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Fachministerien der Bundesländer
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?
Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.