43A_Verzeichnisse Architektenkammern
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Die jeweiligen Architektenkammern der Bundesländer führen Listen der bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Eine Eintragung in die Liste ist für die Ausführung des Kammerberufs Architekt bzw. Architektin unerlässlich. Eine Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung für die Bauvorhaben unterzeichnen zu dürfen. Dabei ist die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser für den Inhalt der Genehmigungsplanung verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird nach Landesrecht geregelt, entweder in Landesbauordnungen, Architekten- oder Ingenieursgesetzen und in Kammergesetzen.
Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Architekten ist gegen Gebühr bei der zuständigen Architektenkammer zu beantragen, dabei wird die Eintragung in einem anderen Bundesland häufig anerkannt.
Für die Eintragung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines mindestens vierjährigen Studiums einer Fachrichtung der Architektur sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die auf den während des Studiums erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen aufbaut Voraussetzung. Außerdem ist ein Wohnsitz, eine Niederlassung oder ein Dienst- bzw. Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland erforderlich.
Nach Beantragung entscheidet in der Regel der Eintragungsausschuss über das Vorliegen der Voraussetzungen.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnungen der Länder
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bauministerien der Länder
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Architektenkammern der Länder
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?
Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.