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IDNrG Nr. 43A

Sämtliche von den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register (Architektenkammern)

43A_Verzeichnisse Architektenkammern

Beschreibung

Die jeweiligen Architektenkammern der Bundesländer führen Listen der bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.

Eine Eintragung in die Liste ist für die Ausführung des Kammerberufs Architekt bzw. Architektin unerlässlich. Eine Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung für die Bauvorhaben unterzeichnen zu dürfen. Dabei ist die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser für den Inhalt der Genehmigungsplanung verantwortlich.

Die Bauvorlageberechtigung wird nach Landesrecht geregelt, entweder in Landesbauordnungen, Architekten- oder Ingenieursgesetzen und in Kammergesetzen.

Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Architekten ist gegen Gebühr bei der zuständigen Architektenkammer zu beantragen, dabei wird die Eintragung in einem anderen Bundesland häufig anerkannt.

Für die Eintragung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines mindestens vierjährigen Studiums einer Fachrichtung der Architektur sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die auf den während des Studiums erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen aufbaut Voraussetzung. Außerdem ist ein Wohnsitz, eine Niederlassung oder ein Dienst- bzw. Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland erforderlich.

Nach Beantragung entscheidet in der Regel der Eintragungsausschuss über das Vorliegen der Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlagen
  • Bauordnungen der Länder

Verantwortlichkeiten

Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bauministerien der Länder

Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Architektenkammern der Länder 

Registertypverantwortlich - ausstehend

NOOTS

keine Aktivitäten

IDA

keine Aktivitäten 

DSC

keine Aktivitäten 

Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?

Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.  
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.

Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

Zu den Kontakten
 

Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.

Zum Confluence

Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

Zu den Kontakten
 

Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.

Zum Confluence

Wie der Anschluss für dezentrale Register abläuft

Stellen, die dezentrale Register führen, profitieren von den Erfahrungen der Initialen Anschlussvorhaben und Ertüchtigungsvorhaben. Das Flächenrollout-Konzept ermöglicht es, dass sie erst nach Abschluss dieser Pilotvorhaben selber aktiv werden müssen.

Hilfe und Kontakt bei Fragen rund um das Thema Anschluss an das NOOTS, IDA und DSC

Fachliche Fragen

Für Fragen zum Fachrecht, zu fachlichen Anpassungsbedarfen der Datenbestände und zum Fachdatenstandard

Fragen zum technischen Anschluss

Bei Fragen rund um das Thema Anschluss an das NOOTS, an IDA und DSC

Wissenstransfer: Erfahrungsberichte und Best Practices

Profitieren Sie von den Erkenntnissen aus abgeschlossenen Anschlussvorhaben der verschiedenen Registertypen.