21A_Personalausweisregister Deutschland
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Die von den Ländern bestimmten Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister zu den von ihnen ausgestellten Ausweisen (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis). Örtlich zuständig im Inland ist die Personalausweisbehörde der Hauptwohnung, im Ausland regelt das Auswärtige Amt die Personalausweisangelegenheiten mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Personalausweisinhaberin bzw. des Personalausweisinhabers. Vorläufige Personalausweise werden jedoch nur durch Inlandsbehörden ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
- Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisverwaltungsvorschrift (PAuswVwV)
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bundesministerium des Innern
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Kommunen
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
keine Aktivitäten
in Arbeit
in Arbeit
Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?
Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.