43B_Verzeichnisse Ingenieurkammern
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Die Ingenieur- und Baukammern führen Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure.
Eine Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung für die Änderung, das Errichten oder Abbrechen von Bauwerken unterzeichnen zu dürfen. Dabei ist die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser für den Inhalt der Genehmigungsplanung verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird nach Landesrecht geregelt, entweder in Landesbauordnungen, Architekten- oder Ingenieursgesetzen sowie in Kammergesetzen.
Die Bezeichnung der Liste kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, so heißt sie u. a. „Liste der Entwurfsverfasser“, „Liste der Bauvorlageberechtigten“ oder etwa „Liste der unbeschränkt bauvorlageberechtigten Ingenieure“. In Brandenburg wird keine separate Liste geführt, hier genügt der Zusatz „Bauvorlageberechtigung“ der Ingenieursliste der Kammer.
Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten ist gegen Gebühr bei der zuständigen Ingenieurs- oder Baukammer zu beantragen, dabei wird die Eintragung in einem anderen Bundesland häufig anerkannt.
Für die Eintragung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens zweijährige (in Hamburg dreijährige) Berufspraxis auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden Voraussetzung.
Nach Beantragung entscheidet in der Regel der Eintragungsausschuss über das Vorliegen der Voraussetzungen.
Die Bauvorlageberechtigung steht häufig in Verbindung mit der (Pflicht-)Mitgliedschaft in der zuständigen Ingenieurkammer.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnungen der Länder
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bauministerien der Länder
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Ingenieurskammern der Länder
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
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Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.