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IDNrG Nr. 50

Verzeichnis über die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 der Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (sog. ADR-Infodatenbank) gemäß § 14 Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

50_Bescheinigungen Fahrzeugführerschulung Gefahrgutverordnung

Beschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Führerinnen und Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung sein, die besagt, dass die Fahrzeugführerinnen bzw. Fahrzeugführer an einem Schulungskurs teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.

Die Erst- und Auffrischungsschulungen für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer erfolgen im Rahmen einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Allen Schulungen liegen bundesweit einheitliche Kurspläne der IHK zugrunde.

Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der jeweiligen Prüfung gegen Prüfungsgebühr erhält die Fahrzeugführerin / der Fahrzeugführer von der zuständigen Industrie- und Handelskammer die ADR-Schulungsbescheinigung (sog. ADR-Karte), die fünf Jahre gültig ist.

Rechtliche Grundlagen
Verantwortlichkeiten

Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bundesministerium für Verkehr

Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - IHK

Registertypverantwortlich - ausstehend

NOOTS

keine Aktivitäten

IDA

keine Aktivitäten 

DSC

keine Aktivitäten

Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?

Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.  
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.

Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

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Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.

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Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

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Hilfe und Kontakt bei Fragen rund um das Thema Anschluss an das NOOTS, IDA und DSC

Fachliche Fragen

Für Fragen zum Fachrecht, zu fachlichen Anpassungsbedarfen der Datenbestände und zum Fachdatenstandard

Fragen zum technischen Anschluss

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