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IDNrG Nr. 19

Handwerksrolle gemäß § 6 der Handwerksordnung

19_Handwerksrolle

Beschreibung

Die Zugehörigkeit zum Handwerk ist gesetzlich durch die Handwerksordnung geregelt. Für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei den Handwerkskammern geführt wird, verpflichtende Voraussetzung.

Die Eintragung erfolgt grundsätzlich auf Antrag und ist gebührenpflichtig. Nach erfolgter Eintragung erhält die antragstellende Person darüber eine Bescheinigung, die sog. Handwerkskarte.

In die Handwerksrolle eingetragen werden natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften als Inhabende eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks, sofern die Betriebsleitenden die Voraussetzungen für die Eintragung mit dem zu betreibenden Handwerk erfüllt. Voraussetzung für die Eintragung ist die bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Außerdem können Ingenieurinnen und Ingenieure, Absolventinnen und Absolventen von technischen Hochschulen sowie staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung mit dem entsprechenden zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen werden, soweit der Studien- und Schulschwerpunkt der Prüfung im Handwerk entspricht. Eintragungen sind auch aufgrund von Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen oder von Amts wegen möglich.

Die jeweilige Handwerkskammer trifft die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind.

Rechtliche Grundlagen
  • §§ 6, 13 zzgl. Anlage D zur HwO Handwerksordnung

Verantwortlichkeiten

Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Handwerkskammern

Registertypverantwortlich - ausstehend

NOOTS

in Arbeit

IDA

keine Aktivitäten

DSC

keine Aktivitäten

Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?

Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.  
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.

Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

Zu den Kontakten
 

Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.

Zum Confluence

Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren

Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.

Zu den Kontakten
 

Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.

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Wie der Anschluss für dezentrale Register abläuft

Stellen, die dezentrale Register führen, profitieren von den Erfahrungen der Initialen Anschlussvorhaben und Ertüchtigungsvorhaben. Das Flächenrollout-Konzept ermöglicht es, dass sie erst nach Abschluss dieser Pilotvorhaben selber aktiv werden müssen.

Hilfe und Kontakt bei Fragen rund um das Thema Anschluss an das NOOTS, IDA und DSC

Fachliche Fragen

Für Fragen zum Fachrecht, zu fachlichen Anpassungsbedarfen der Datenbestände und zum Fachdatenstandard

Fragen zum technischen Anschluss

Bei Fragen rund um das Thema Anschluss an das NOOTS, an IDA und DSC

Wissenstransfer: Erfahrungsberichte und Best Practices

Profitieren Sie von den Erkenntnissen aus abgeschlossenen Anschlussvorhaben der verschiedenen Registertypen.