19_Handwerksrolle
Registerinfos
Datenhaltung: dezentral
Beschreibung
Die Zugehörigkeit zum Handwerk ist gesetzlich durch die Handwerksordnung geregelt. Für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle, die bei den Handwerkskammern geführt wird, verpflichtende Voraussetzung.
Die Eintragung erfolgt grundsätzlich auf Antrag und ist gebührenpflichtig. Nach erfolgter Eintragung erhält die antragstellende Person darüber eine Bescheinigung, die sog. Handwerkskarte.
In die Handwerksrolle eingetragen werden natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften als Inhabende eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks, sofern die Betriebsleitenden die Voraussetzungen für die Eintragung mit dem zu betreibenden Handwerk erfüllt. Voraussetzung für die Eintragung ist die bestandene Meisterprüfung im Handwerk. Außerdem können Ingenieurinnen und Ingenieure, Absolventinnen und Absolventen von technischen Hochschulen sowie staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und Gestaltung mit dem entsprechenden zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen werden, soweit der Studien- und Schulschwerpunkt der Prüfung im Handwerk entspricht. Eintragungen sind auch aufgrund von Ausnahmebewilligungen, Ausübungsberechtigungen oder von Amts wegen möglich.
Die jeweilige Handwerkskammer trifft die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt sind.
Rechtliche Grundlagen
§§ 6, 13 zzgl. Anlage D zur HwO Handwerksordnung
Verantwortlichkeiten
Fachlich Verantwortliche mit Zuständigkeit für das Fachrecht - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich Verantwortliche mit Vollzugszuständigkeit - Handwerkskammern
Registertypverantwortlich - ausstehend
Umsetzungsstatus der initialen Anschlussvorhaben
Stand Juni 2026
in Arbeit
keine Aktivitäten
keine Aktivitäten
Was bedeuten die Status-Meldungen für Ihr Register?
Keine Aktivität – zu diesem Registertypen wurde noch kein Anschlussvorhaben initialisiert.
In Umsetzung – für den Registertypen ist ein Anschlussvorhaben gestartet.
Abgeschlossen – dieser Registertyp ist grundsätzlich für das System ertüchtigt.
Für das NOOTS ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.
Für IDA und DSC ertüchtigte Fachverfahrenshersteller und Fachverfahren
Sollte Ihr Fachverfahrenshersteller/Fachverfahren in dieser Übersicht noch nicht aufgeführt sein, ist es wahrscheinlich noch nicht ertüchtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den/die für Ihr Bundesland zuständigen Regmo-Koordinator:in.
Sollten Sie sich bereits in der Umsetzung befinden, geht es hier zum internen Bereich (Confluence) - Hinweis: Login erforderlich.