Skip to main content Skip to page footer

So finden Sie den richtigen Anschlussleitfaden

Unser Service für nachweisliefernde Stellen (Data Provider) und nachweisanfordernde Stellen (Data Consumer), die ihre Register und Onlinedienste an das NOOTS anschließen wollen: Finden Sie hier den passenden Leitfaden für Ihr konkretes Anschlussvorhaben.     

Anschlussleitfäden

Müssen die bei uns geführten Register überhaupt angeschlossen werden? Und wenn ja, bis wann?

Zunächst sind alle Register entsprechend der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes an das NOOTS anzuschließen. Des Weiteren sind die bei der Erbringung von Verwaltungsleistungen beteiligten Onlinedienste nach dem Onlinezugangsgesetz ebenfalls an das NOOTS anzuschließen. So einigten sich Länder und Bund im NOOTS-Staatsvertrag. Nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des NOOTS beschließt der IT-Planungsrat mit den Fachministerkonferenzen bzw. dem Bund, bis wann dieser Prozess abgeschlossen sein soll. Es werden auch freiwillige Anschlüsse an das NOOTS von weiteren öffentlichen Stellen ermöglicht. 
Alle Register der Anlage zu § 1 des Identifikationsnummerngesetzes sind weiterhin zur Einspeicherung der Identifikationsnummer als zusätzliches Ordnungsmerkmal verpflichtet. Dies hat bis Ende 2028 zu erfolgen. Um der Verpflichtung nachzukommen, stellt das Bundesverwaltungsamt das Fachverfahren IDA zur Verfügung, an das sich Register anschließen können. Register, die für die Identifikation die Identifikationsnummer nutzen, sind wiederum dazu verpflichtet, sich an das Datenschutzcockpit (DSC) anzuschließen und dort die Datenübermittlung transparent zu machen.  

Was unterscheidet Data Provider und Data Consumer?

Ein Data Consumer ist ein NOOTS-Teilnehmer zum Abruf von Nachweisen. Er wird wird von einer nachweisanfordernden Stelle verantwortet. Diese verantwortlichen Stellen müssen die Data Consumer an das NOOTS anschließen.

Ein Data Provider ist ein NOOTS-Teilnehmer zur Lieferung von Nachweisen. Er wird von einer nachweisliefernden Stelle verantwortet. Diese verantwortlichen Stellen müssen die Data Consumer an das NOOTS, an IDA und das DSC anschließen.

In vielen Fällen hat eine Stelle die Aufgaben von Data Provider und Data Consumer.

Was ist der Unterschied zwischen einem zentralen und einem dezentralen Register?

Zentrale Register nennt man Datenbestände, die gesammelt bei einer Behörde liegen und von dieser verwaltet werden. In der Regel sind sie für ganz Deutschland gültig. Beispiele für zentrale Register sind unter anderem das nationale Waffenregister, das Gewerbezentralregister oder das zentrale Fahrzeugregister

Als dezentrale Register bezeichnet man Datenbestände, die von mehreren zuständigen Stellen oder Behörden eigenständig geführt und verwaltet werden. Sie liegen auf Landes- oder Kommunalebene oder bei (berufsständischen) Kammerorganisationen. Zu den dezentralen Registern gehören unter anderem das Melderegister oder das Handelsregister.

Anschluss-Informationen für Kommunen

Diese Seite liefert Ihnen Informationen, Handlungsanweisungen und Tipps für nachweisliefernde Stellen (Data Provider) sowie nachweisanfordernde Stellen (Data Consumer) in den Kommunen – von der Klärung fachlicher und rechtlicher Fragen bis zum technischen Anschluss an die Systeme der Registermodernisierung.

Anschlussleitfaden für Data Provider

Ziel dieses Anschlussleitfadens ist es, nachweisliefernden Stellen einen klaren Fahrplan bereitzustellen: Er enthält definierte Schritte, Zuständigkeiten und Phasen für ein erfolgreiches Anschlussvorhaben eines Data Providers an das NOOTS.

Anschlussleitfaden für Data Consumer

Dieser Anschlussleitfaden richtet sich an nachweisanfordernde Stellen, die den Anschluss von Data Consumern an das NOOTS umsetzen. Er liefert einen Fahrplan mit definierten Schritten, Zuständigkeiten und Phasen für ein erfolgreiches Anschlussvorhaben.