43A_Verzeichnisse Architektenkammern
Beschreibung
Die jeweiligen Architektenkammern der Bundesländer führen Listen der bauvorlageberechtigten Architektinnen und Architekten.
Eine Eintragung in die Liste ist für die Ausführung des Kammerberufs Architekt bzw. Architektin unerlässlich. Eine Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung für die Bauvorhaben unterzeichnen zu dürfen. Dabei ist die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser für den Inhalt der Genehmigungsplanung verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird nach Landesrecht geregelt, entweder in Landesbauordnungen, Architekten- oder Ingenieursgesetzen und in Kammergesetzen.
Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Architekten ist gegen Gebühr bei der zuständigen Architektenkammer zu beantragen, dabei wird die Eintragung in einem anderen Bundesland häufig anerkannt.
Für die Eintragung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines mindestens vierjährigen Studiums einer Fachrichtung der Architektur sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die auf den während des Studiums erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen aufbaut Voraussetzung. Außerdem ist ein Wohnsitz, eine Niederlassung oder ein Dienst- bzw. Beschäftigungsort im jeweiligen Bundesland erforderlich.
Nach Beantragung entscheidet in der Regel der Eintragungsausschuss über das Vorliegen der Voraussetzungen.
Rahmendaten und Status
| Registername | Sämtliche von den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register (Architektenkammern) |
| Status | Es existiert mit di.BAStAI ein zentrales Spiegelregister, derzeit wird eine partielle Anbindung in einem Projekt im Kontext des digitalen Bauantrags erprobt. Derzeit werden organisatorische Rahmenbedingungen mit der Fachlichkeit thematisiert. (Stand 12/2025) |
Rechtsgrundlage/n
- Bauordnungen der Länder
Registertyp
| Nr. nach IDNrG | 43A |
| Datenhaltung | Dezentral mit zentralem Spiegelregister |
| Anzahl der Registerinstanzen | 31 |
| davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden | 1 an NOOTS, 31 an IDA und DSC |
| Verantwortung für das Fachrecht | Bauministerien der Länder |
| Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit | Architektenkammern der Länder |
| Betriebliche Verantwortung | Reviscan im Auftrag der Verwaltungseinrichtung di.BAStAI |
| Zuständige föderale Gremien | Bauministerkonferenz |
| Definierter fachlicher Standard | xBau |
Umsetzungsstatus
| Relevante Vorprojekte und Aktivitäten | UP24_2024 (BY) | |
| Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt | nicht gestartet | |
| Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt | nicht gestartet | |
| angebundene Fachverfahren an IDA und DSC | - | |
| angebundene Fachverfahren an NOOTS | UP24_2024: nicht vorhanden (laut BY) | |
| Vorhaben zum Flächenrollout | nicht gestartet |
Erkenntnisse
| Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive | - |
Hinweis
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kommunikation.noots [at] fitko.de