38_Asylbewerberleistungsgesetz Datenbestände Leistungsempfänger
Bei den örtlichen Behörden, Landesaufnahmestellen bzw. Trägern nach AsylbLG werden personenbezogene Daten über Asylbewerberleistungsempfängerinnen und -empfänger für Fach- und Statistikzwecke vorgehalten.
B IX zuständig. Sie bescheiden auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung, den Grad einer Behinderung (GdB), weitere gesundheitliche Merkmale sowie das Datum der Wirksamkeit der Feststellung.
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Registername
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Bei den für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörden nach den §§ 10 und 10a des Asylbewerberleistungsgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
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Status
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N/A (Stand 12/2025)
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- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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Nr. nach IDNrG
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38
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Datenhaltung
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Anzahl der Registerinstanzen
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davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden
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Verantwortung für das Fachrecht
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Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit
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Betriebliche Verantwortung
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Zuständige föderale Gremien
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Definierter fachlicher Standard
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Relevante Vorprojekte und Aktivitäten
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Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten
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Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt
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Eine Informationsveranstaltung bei der Länderarbeitsgemeinschaft für Migration und Flüchtlingsfragen (ArgeFlü) hat bereits stattgefunden - Abstimmung unter den RegMo-K noch unklar
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Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt
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nicht gestartet
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angebundene Fachverfahren an IDA und DSC
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angebundene Fachverfahren an NOOTS
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Vorhaben zum Flächenrollout
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nicht gestartet
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Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit
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Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive
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Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive
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