36A_Datenbestände zu BAföG-Leistungsempfängern
Bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und Hochschulen werden personenbezogene Daten von Empfängerinnen und Empfängern von Ausbildungsförderung nach BAföG, deren Ehegattinnen und Ehegatten, Eltern, Geschwister und eigene Kinder für Fach- und Statistikzwecke gehalten.
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Registername
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Bei den Ämtern für Ausbildungsförderung und dem Bundesverwaltungsamt nach den §§ 39 und 40 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern (BAföG)
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Status
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N/A (Stand 12/2025)
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- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV 1991)
- Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (Darlehensverordnung)
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Nr. nach IDNrG
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36A
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Datenhaltung
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Anzahl der Registerinstanzen
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davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden
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Verantwortung für das Fachrecht
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Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit
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Betriebliche Verantwortung
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Zuständige föderale Gremien
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Definierter fachlicher Standard
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Relevante Vorprojekte und Aktivitäten
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Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten
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Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt
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zentral
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Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt
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nicht gestartet
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angebundene Fachverfahren an IDA und DSC
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angebundene Fachverfahren an NOOTS
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Vorhaben zum Flächenrollout
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nicht geplant aufgrund eines zentralen Registers
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Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit
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Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive
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Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive
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