35_Wohngeldbehörden Leistungsempfänger
Bei den kommunalen Wohngeldbehörden werden personenbezogene Daten über Wohngeldempfängerinnen bzw. -empfänger und - sofern vorhanden - über deren Haushaltsmitglieder für Fach- und Statistikzwecke sowie für den Datenabgleich zur Vermeidung von rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld erhoben und gespeichert.
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Registername
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Bei den Wohngeldbehörden nach § 24 des Wohngeldgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
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Status
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N/A (Stand 12/2025)
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- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift)
- Landesgesetze zur Durchführung des Wohngeldgesetzes
- Wohngeldverordnung (WoGV)
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Nr. nach IDNrG
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35
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Datenhaltung
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Anzahl der Registerinstanzen
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davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden
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Verantwortung für das Fachrecht
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Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit
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Betriebliche Verantwortung
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Zuständige föderale Gremien
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Definierter fachlicher Standard
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Relevante Vorprojekte und Aktivitäten
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Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten
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Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt
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Start der Initialisierungsphase mit HE - Ertüchtigungsvorhaben mit den Ländern ST,SN,BE und BW
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Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt
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nicht gestartet
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angebundene Fachverfahren an IDA und DSC
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angebundene Fachverfahren an NOOTS
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Vorhaben zum Flächenrollout
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nicht gestartet
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Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit
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Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive
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Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive
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