22B_Passregister im Ausland
Die von den Ländern bestimmten Behörden (Passbehörden) führen die Passregister. Örtlich zuständig im Inland ist die Passbehörde der Hauptwohnung, im Ausland regelt das Auswärtige Amt die Passangelegenheiten mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Passinhaberin bzw. des Passinhabers.
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Registername
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Passregister (im Ausland)
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Status
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N/A
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- Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
- Landesrechtliche Bestimmungen
- Paßgesetz (PassG)
- Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (PassDEÜV)
- Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)
- Passverordnung (PassV)
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Nr. nach IDNrG
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22B
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Datenhaltung
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Dezentral
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Anzahl der Registerinstanzen
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N/A
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davon an NOOTS, IDA und DSC anzuschließen
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N/A
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Verantwortung für das Fachrecht
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Bundesministerium des Innern
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Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit
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Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts
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Betriebliche Verantwortung
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N/A
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Zuständige föderale Gremien
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N/A
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Definierter fachlicher Standard
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XMeld
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Relevante Vorprojekte und Aktivitäten
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Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten
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Initiales IDA-Anschlussvorhaben
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keine Aktivitäten
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Initiales DSC-Anschlussvorhaben
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keine Aktivitäten
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Initiales NOOTS-Anschlussvorhaben
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keine Aktivitäten
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angeschlossene Fachverfahren an IDA und DSC
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angeschlossene Fachverfahren an NOOTS
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Vorhaben zum Flächenrollout
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nicht gestartet
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Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit
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Erkenntnisse zum Anschluss aus fachlicher Perspektive
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Erkenntnisse zum Anschluss aus technischer Perspektive
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