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IDNrG Nr. 04

Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

04_Stammsatzdatei der Rentenversicherung

Beschreibung

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) führt eine maschinelle Stammsatzdatei.

Die Versicherungsnummer (VSNR) ist der zentrale Ordnungsbegriff in der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Versicherungsnummer; sie begleitet ihn ein ganzes Leben lang. Unter diesem Kennzeichen speichert der zuständige Rentenversicherungsträger alle wichtigen Daten in einem Versicherungskonto. Auch Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Berührungspunkte mit der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, können bereits eine Versicherungsnummer besitzen. Beispielsweise dienen die vergebenen Versicherungsnummern als Basis für die Erstellung von Krankenversichertennummern für alle Mitglieder (auch mitversicherte Familienmitglieder) der gesetzlichen Krankenkassen. Damit existieren Versicherungsnummern z. B. auch für Kinder zur Ausstellung von Gesundheitskarten. Auch für die privat Krankenversicherte erfolgt seit dem 01. Januar 2022 die Versicherungsnummernvergabe, dadurch erhöht sich der Abdeckungsgrad der Bevölkerung erheblich.

In den Stammsatzdaten werden die Versicherungsnummer und personenbezogene Daten sowie der zuständige Rentenversicherungsträger gespeichert.

Der Stammsatz ist ein zentralisiertes Register (kein Versicherungsverlauf, keine Gesundheitsdaten, keine Beitragszahlungen) zur Steuerung von trägerübergreifenden Geschäftsprozessen. Hierzu speichert der Stammsatz u. a. Angaben zur fachlichen wie technischen Steuerung von Datenaustauschverfahren (aktuell zuständiger Träger, frühere beteiligte Träger, Dauerkontoführung).

Die eigentlichen Versicherungskonten (inkl. Beitragszahlungen, Versicherungsverlauf) führen die jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung (§ 148 SGB VI).
 

Rahmendaten und Status

Registername Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Status Gespräche mit der Fachlichkeit über eine mögliche Anbindung laufen (Stand 12/2025).

Rechtsgrundlage/n

  • Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
  • § 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
  • §§ 145, 148 und 150 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

     

Registertyp

Nr. nach IDNrG 4
Datenhaltung Zentral
Anzahl der Registerinstanzen 1
davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden 1
Verantwortung für das Fachrecht Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Betriebliche Verantwortung Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
Zuständige föderale Gremien nicht zutreffend
Definierter fachlicher Standard eXTra, DEÜV

Umsetzungsstatus

Relevante Vorprojekte und Aktivitäten Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten
Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt zentral
Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt nicht gestartet
angebundene Fachverfahren an IDA und DSC zentral
angebundene Fachverfahren an NOOTS -
Vorhaben zum Flächenrollout zentral

Erkenntnisse

Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit -
Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive -
Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive -

Hinweis

Wenn Ihnen Fehler oder notwendige Aktualisierungen auf dieser Seite auffallen, wenden Sie sich bitte an: 
kommunikation.noots [at] fitko.de

Hinweis

Unsere Webseite befindet sich im Aufbau.

Hier entsteht eine zentrale Wissensplattform rund um die Registermodernisierung.

Schauen Sie gerne bald wieder vorbei – es lohnt sich!

Quicklinks:

NOOTS Registrierung

Umsetzungsnavigator

NOOTS Selbstcheck

Erfahrungsberichte

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