04_Stammsatzdatei der Rentenversicherung
Beschreibung
Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) führt eine maschinelle Stammsatzdatei.
Die Versicherungsnummer (VSNR) ist der zentrale Ordnungsbegriff in der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Versicherungsnummer; sie begleitet ihn ein ganzes Leben lang. Unter diesem Kennzeichen speichert der zuständige Rentenversicherungsträger alle wichtigen Daten in einem Versicherungskonto. Auch Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Berührungspunkte mit der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, können bereits eine Versicherungsnummer besitzen. Beispielsweise dienen die vergebenen Versicherungsnummern als Basis für die Erstellung von Krankenversichertennummern für alle Mitglieder (auch mitversicherte Familienmitglieder) der gesetzlichen Krankenkassen. Damit existieren Versicherungsnummern z. B. auch für Kinder zur Ausstellung von Gesundheitskarten. Auch für die privat Krankenversicherte erfolgt seit dem 01. Januar 2022 die Versicherungsnummernvergabe, dadurch erhöht sich der Abdeckungsgrad der Bevölkerung erheblich.
In den Stammsatzdaten werden die Versicherungsnummer und personenbezogene Daten sowie der zuständige Rentenversicherungsträger gespeichert.
Der Stammsatz ist ein zentralisiertes Register (kein Versicherungsverlauf, keine Gesundheitsdaten, keine Beitragszahlungen) zur Steuerung von trägerübergreifenden Geschäftsprozessen. Hierzu speichert der Stammsatz u. a. Angaben zur fachlichen wie technischen Steuerung von Datenaustauschverfahren (aktuell zuständiger Träger, frühere beteiligte Träger, Dauerkontoführung).
Die eigentlichen Versicherungskonten (inkl. Beitragszahlungen, Versicherungsverlauf) führen die jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung (§ 148 SGB VI).
Rahmendaten und Status
| Registername | Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch |
| Status | Gespräche mit der Fachlichkeit über eine mögliche Anbindung laufen (Stand 12/2025). |
Rechtsgrundlage/n
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
- § 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- §§ 145, 148 und 150 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Registertyp
| Nr. nach IDNrG | 4 |
| Datenhaltung | Zentral |
| Anzahl der Registerinstanzen | 1 |
| davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden | 1 |
| Verantwortung für das Fachrecht | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
| Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit | Deutsche Rentenversicherung (DRV) |
| Betriebliche Verantwortung | Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund |
| Zuständige föderale Gremien | nicht zutreffend |
| Definierter fachlicher Standard | eXTra, DEÜV |
Umsetzungsstatus
| Relevante Vorprojekte und Aktivitäten | Kein Vorprojekt oder bisherige Aktivitäten |
| Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt | zentral |
| Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt | nicht gestartet |
| angebundene Fachverfahren an IDA und DSC | zentral |
| angebundene Fachverfahren an NOOTS | - |
| Vorhaben zum Flächenrollout | zentral |
Erkenntnisse
| Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive | - |
Hinweis
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