02A-D_Elektronisch geführte Personenstandsregister
Beschreibung
Der Personenstand ist ein Registerbündel.
Das Geburtenregister (2A) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Geburten. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Geburten).
Das Geburtenregister enthält auch spätere personenstandsrechtliche Änderungen bei der beurkundeten Person, wie z. B. Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung, Hinweis auf die Eheschließung oder Tod des Kindes.
Das Eheregister (2B) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Eheschließungen. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Eheschließungen sowie bei anderen Standesämtern angelegte 'Familienbücher auf Antrag')
Das Sterberegister (2C) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Sterbefälle. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig ist (Nachbeurkundungen ausländischer Sterbefälle).
Das Sterberegister enthält auch alle späteren personenstandsrechtlichen Änderungen der beurkundeten Person, wie z. B. Berichtigungen.
Das Lebenspartnerschaftsregister (2D) wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Lebenspartnerschaften. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Lebenspartnerschaften). Neue Lebenspartnerschaften können seit dem 01. Oktober 2017 nicht mehr begründet werden, nur noch entsprechende Äquivalente aus dem Ausland werden ggf. nachbeurkundet."
Rahmendaten und Status
| Registername | Elektronisch geführte Personenstandsregister |
| Status | Im Personenstand ist ein initiales Anschlussvorhaben an IDA in MV gestartet worden (Laufzeit bis Q4 2027). |
Rechtsgrundlage
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Landesrechtliche Bestimmungen
Registertyp
| Nr. nach IDNrG | 2A-D |
| Datenhaltung | dezentral |
| Anzahl der Registerinstanzen | N/A (ca. 40-45) |
| davon an NOOTS, IDA und DSC anzubinden | N/A |
| Verantwortung für das Fachrecht | BMI |
| Fachliche Verantwortung mit Vollzugszuständigkeit | Kommunen |
| Betriebliche Verantwortung | kommunale IT-Dienstleister |
| Zuständige föderale Gremien | Xinneres, AG IDNrG |
| Definierter fachlicher Standard | Xpersonenstand |
Umsetzungsstatus
| Relevante Vorprojekte und Aktivitäten | UP 07_2024 (2A) |
| Initiales IDA-/DSC-Anbindungsprojekt | Start der Initialisierung mit MV (nur IDA, noch kein DSC) (2A-D) |
| Initiales NOOTS-Anbindungsprojekt | nicht gestartet |
| angebundene Fachverfahren an IDA und DSC | - |
| angebundene Fachverfahren an NOOTS | UP07_2024: AutiSta (mit ePR und ggf. eSammelakte) - nicht angebunden |
| Vorhaben zum Flächenrollout | nicht gestartet |
Erkenntnisse
| Link zu den Erkenntnissen in der Fachlichkeit | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus fachlicher Perspektive | - |
| Erkenntnisse zur Anbindung aus technischer Perspektive | - |
Hinweis
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