Identitätsdatenabruf
IDA – das Fachverfahren zum Abrufen aktueller Basisdaten
Moderne Register ermöglichen digitale und effiziente Verwaltungsleistungen. Voraussetzung für die Bereitstellung solcher Verwaltungsleistungen und behördenübergreifender Angebote ist die eindeutige Identifikation der antragstellenden Person.
Mit dem in Art. 1 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) enthaltenen IDNrG soll die IDNr als zusätzliches Ordnungsmerkmal in die sich aus der Anlage zu § 1 IDNrG ergebenden Register gespeichert werden. Neben der Speicherung der IDNr sind die registerführenden Stellen dazu verpflichtet, ihre eigenen Basisdaten (vgl. § 4 Abs. 2 IDNrG) durch die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeicherten Daten zu ersetzen und diese nach fachlichem Bedarf aktuell zu halten. Hierzu stellt das BVA in seiner Rolle als Registermodernisierungsbehörde (RMB) das Fachverfahren IDA bereit.
So funktioniert der Datenabruf über IDA
Im Zentrum des Datenabrufs steht IDA als zentrales Fachverfahren zwischen den abrufberechtigten Stellen, dem BZSt und dem Datenschutzcockpit (DSC). IDA selbst führt keinen eigenen Personendatenbestand und wird daher als „Proxyregister“ bezeichnet.
Berechtigte öffentliche Stellen übermitteln ihre Datenabrufersuchen an IDA. IDA prüft diese im automatisierten Verfahren und leitet diese im nächsten Schritt an das BZSt weiter, sofern die Voraussetzungen für den Datenabruf vorliegen.
Das BZSt prüft, ob die Person anhand der in der Nachricht enthaltenen Daten identifiziert werden kann. Die Antwort aus dieser Prüfung wird über IDA an die abrufende Stelle zurückgegeben.
Gleichzeitig werden Datenabrufe unter Nutzung der IDNr durch das BVA und die abrufende Stelle protokolliert, sodass diese auf Anfrage von Bürger:innen im DSC zur Anzeige gebracht werden können.
Akteure des Identitätsdatenabrufs
Bundesverwaltungsamt
Das BVA prüft, ob die Voraussetzungen, wie bspw. Abrufberechtigungen und Nachrichtenkonformität, erfüllt sind und leitet den Datenabruf anschließend an das BZSt weiter.
Wenn die Person eindeutig identifiziert werden konnte, übermittelt das BVA die angeforderten Basisdaten, wie bspw. die IDNr, im automatisierten Verfahren an die anfragende Stelle.
Ist keine eindeutige Identifizierung der abgefragten Person möglich, übermittelt das BVA, abhängig von der Anfragenachricht, entweder, dass keine Identifizierung möglich war, oder eine neutrale Antwort.
Das BVA ist zudem gem. § 1 DSCZustV die zuständige öffentliche Stelle für die Errichtung und den Betrieb des DSC nach § 10 OZG. Mit der operativen Umsetzung wurde die Freie Hansestadt Bremen (FHB) beauftragt.
Freie Hansestadt Bremen
Das DSC ist eine Webanwendung, die es Bürger:innen ermöglicht, den Austausch ihrer persönlichen Daten unter Nutzung der IDNr zwischen öffentlichen Stellen transparent zu machen. Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) entwickelt im Auftrag des BVA das DSC und unterstützt öffentliche Stellen beim Anschluss daran.
Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen unter Nutzung einer IDNr sind gem. § 9 IDNrG durch die jeweiligen öffentlichen Stellen zu protokollieren und gem. § 2 Nr. 3 IDNrG im DSC zur Anzeige zu bringen. Hierzu zählen insbesondere Aktualisierungsabrufe gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 IDNrG über IDA. Daher empfiehlt es sich, parallel zum Anschluss an IDA, auch den Anschluss an das DSC zu betrachten.
Das DSC wurde nach dem sogenannten „Quellenmodell“ entwickelt und zeigt angemeldeten Bürger:innen Protokoll- und Inhaltsdaten von Datenübermittlungen an, die unter Nutzung ihrer eigenen IDNr stattgefunden haben. Hierzu ruft das DSC zunächst über IDA die IDNr der betroffenen Person ab und nutzt diese, um bei den von der Person ausgewählten Registern anzufragen, ob Daten zu der IDNr vorliegen. Sofern Daten im Register vorliegen, werden diese der Person angezeigt. Nach Beendigung der Sitzung im DSC werden die Daten wieder aus dem DSC gelöscht. Somit wird dem Quellenmodell Rechnung getragen und das DSC bleibt zustandslos.
Bundeszentralamt für Steuern
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Vergabe der IDNr nach § 139b der Abgabenordnung und die Speicherung der Basisdaten nach dem IDNrG zuständig. Außerdem stellt das BZSt dem BVA zur Erfüllung der Aufgaben nach dem IDNrG die dort gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren bereit. Die Meldebehörden sowie die Behörden der Finanzverwaltung fungieren als datenpflegende Stellen für den Datenbestand beim BZSt.
Registerführende Stellen
Registerführende Stellen sind alle öffentlichen Stellen in Bund und Ländern, die ein Fachregister gem. der Anlage zu § 1 IDNrG führen. Im Rahmen von eigenen Anschlussvorhaben schließen sich registerführende Stelle an IDA an, um im Zuge des Rollouts die IDNr erstmals abzurufen und zu speichern. Darüber hinaus werden auch Basisdaten im rechtlich zulässigen Rahmen abgerufen und im eigenen Datenbestand ersetzt. Nach Abschluss des Rollouts beginnt der Regelbetrieb, in dem der Datenbestand via Aktualisierungsabrufe nach fachlichem Bedarf aktuell gehalten und die IDNr zu neuen Datensätzen erstmalig abgerufen werden kann.
Was sind die Ziele von IDA?
Vorteile des Verfahrens
Hinweise für den Anschluss an das Fachverfahren IDA
Bis wann muss die IDNr in die vom IDNrG betroffenen Register gespeichert werden?
Gem. § 2 Nr. 1 IDNrG sind registerführende Stellen, die Register nach der Anlage zu § 1 IDNrG führen, verpflichtet, die IDNr bis zum 31.12.2028 als zusätzliches Ordnungsmerkmal zu speichern.
Welche Daten einer natürlichen Person können beim Identitätsdatenabruf übermittelt werden?
Gem. § 4 Abs. 2 IDNrG können folgende Basisdaten einer natürlichen Person zugeordnet werden:
- Identifikationsnummer
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
- Sterbetag
- Tag des Einzugs und des Auszugs
Welche Daten vom BZSt über IDA an die registerführende Stelle übermittelt werden, ist abhängig vom Fachrecht der jeweiligen Register.
Welche Voraussetzungen gelten für den Anschluss an IDA?
Vorliegen der Mindestabrufdaten gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 IDNrG (Familienname, Wohnort, Postleitzahl und Geburtsdatum) alternativ, wenn Wohnort und Postleitzahl nicht vorliegen, der Mindestabrufdaten gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 IDNrG (Familienname, Vorname und das Geburtsdatum).
Möglichkeit des Anschlusses über die Schnittstellen REST oder XTA2/OSCI
Kommunikation über die Netze des Bundes (NdB) bzw. das Verbindungsnetz (VN)
Nutzung des XÖV-Standards „XBasisdaten“ für den elektronischen Datenaustausch
Besteht die Verpflichtung, sich an das DSC anzuschließen?
Der Anschluss an das DSC sollte gemeinsam mit dem Anschluss an IDA betrachtet werden, da Datenübermittlungen unter Nutzung der IDNr zu protokollieren und im DSC zur Anzeige zu bringen sind. Neben den Protokolldaten und Inhaltsdaten werden im DSC gem. § 10 Abs. 2 OZG zukünftig auch die Bestandsdaten der Register angezeigt.
Wer ist für den Anschluss an IDA zuständig?
Das BVA ist für die Bereitstellung und Weiterentwicklung von IDA zuständig. Darüber hinaus übernimmt das BVA die übergeordnete Steuerung der einzelnen Vorhaben zur Umsetzung des IDNrG. Öffentliche Stellen in Bund und Ländern sind dafür verantwortlich, im Rahmen eigener Vorhaben den fachlichen und technischen Anschluss an IDA mit ihren jeweiligen Stakeholdern zu planen und durchzuführen.
Muss gleichzeitig der Anschluss an das NOOTS erfolgen?
Mit dem Anschluss an das NOOTS soll der sichere Austausch von Nachweisen zwischen öffentlichen Stellen ermöglicht werden. Bei der Gesamtbetrachtung der Registermodernisierung sollte daher neben dem Anschluss an IDA und an das DSC auch der Anschluss an das NOOTS berücksichtigt werden. Da die IDNr auch im NOOTS-Kontext zur zweifelsfreien Identifizierung von Bürger:innen dient, ist es sinnvoll, den Nachweisabruf unter Nutzung der IDNr vorzunehmen.
Welche Umsetzungsaufwände sind zu erwarten?
Anschluss an IDA
Datenfeld zur Speicherung der IDNr im Register hinzufügen
Fachliche Nutzung planen, ggf. Rechtsänderungen (zur Nutzung der IDNr) herbeiführen
Datenaktualisierung planen
Erstbefüllung des Registers mit IDNr vorbereiten und umsetzen
Registerfunktionen anpassen (z. B. Recherche nach IDNr)
Nacharbeiten (IDNr nicht ermittelbar, Dubletten auflösen etc.)
weitere Anpassungen