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Das Datenschutzcockpit

Hier erfahren Sie, welche Aufgabe das Datenschutzcockpit (DSC) wahrnimmt und wie der Anschluss daran erfolgen kann.

Datenschutzcockpit

Was das DSC leistet

Vorteile des Verfahrens                                          

Transparenz
Im Datenschutzcockpit können sich Bürger:innen Daten anzeigen lassen, die in Verbindung mit ihrer persönlichen IDNr zwischen öffentlichen Stellen innerhalb der letzten zwei Jahre übermittelt und in den Registern gespeichert wurden.
Sicherheit
Es kommen geprüfte und zertifizierte Sicherheitsmechanismen zum Einsatz, um Datenmissbrauch zu verhindern und der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.
Einfacher Zugang
Das DSC ist eine browserbasierte Anwendung und daher einfach und unkompliziert über das Internet erreichbar.
Besteht eine Anschlusspflicht an das DSC?

Alle registerführenden Stellen, die bei Datenübermittlungen die Identifikationsnummer (IDNr) als Erkennungsmerkmal einsetzen, müssen ihre Übermittlungen im DSC transparent machen. Dies ist perspektivisch auch für Bestandsdaten, also vorhandene Daten zur IDNr, vorgesehen (§2 IDNrG).

Welche Daten sehen Nutzende im DSC und wie lange?

Nutzende können Protokoll- und Inhaltsdaten zu ihrer Person einsehen, die öffentliche Stellen oder Register unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) ausgetauscht haben. Das DSC zeigt an,

  • von wem und an wen Daten übermittelt wurden,

  • welche Daten die Stellen ausgetauscht haben,

  • wann und zu welchem Zweck die Daten übermittelt wurden und

  • welche Daten genutzt wurden.

Die Protokolldaten sind für zwei Jahre vorzuhalten und danach zu löschen, wenn kein rechtlicher Grund vorliegt, sie länger aufzubewahren.
Im Datenschutzcockpit werden derzeit Protokolldaten nach § 9 IDNrG einschließlich der dazu übermittelten Inhaltsdaten (§ 10 Abs. 2 OZG n.F.) sowie die Bestandsdaten der Register angezeigt. Das DSC stellt damit ein zusätzliches Transparenzinstrument dar, das ergänzend zu bestehenden datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen genutzt werden kann. Es ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Registermodernisierungsvorhabens des Bundes und ergänzt bestehende Datenschutzinstrumente wie den Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), ohne diesen zu ersetzen.
Im DSC werden nur digitale Datenübermittlungen über IT-Fachverfahren zwischen Behörden unter Verwendung der IDNr angezeigt. Die klassische E-Mail sowie Datenaustausche innerhalb einer öffentlichen Stelle gehören nicht dazu. 

Wie erfolgt der Anschluss an das DSC?

Der Anschluss an das Datenschutzcockpit erfolgt über die Implementierung der 

XDSC-Schnittstelle

Können Register unabhängig vom NOOTS an das DSC angeschlossen werden?

Ja, Sie können Ihr Register unabhängig vom NOOTS an IDA und DSC anschließen. 

Fachlicher und technischer Support für den Anschluss an das DSC

Datenschutzcockpit (DSC)