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Das Nationale Once-Only-Technical-System

Hier erfahren Sie, welche zentralen Aufgaben das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) wahrnimmt, um Register und Onlinedienste zu vernetzen und wie sich diese anschließen können.

Das NOOTS

Das NOOTS ist ein gemeinsames informationstechnisches System, das aus IT-Komponenten, Schnittstellen und Standards besteht. Es ermöglicht öffentlichen Stellen den Abruf sowie die Übermittlung elektronischer Nachweise aus öffentlichen Datenbeständen zur Erfüllung ihrer Aufgaben – sowohl national als auch EU-weit. Zu diesem Zweck stellt das NOOTS zentrale Komponenten bereit und formuliert Anschlussbedingungen an Data Consumer (nachweisanfordende Stellen, also Onlinedienste und Fachverfahren) und Data Provider (nachweisliefernde Stellen, also Register).

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Was das NOOTS leistet

Vorteile des Verfahrens                                                  

Umsetzung des Once-Only-Prinzips
Doppelte Datenhaltung und erneutes Erheben von vorliegenden Daten werden der Vergangenheit angehören – zur Entlastung von Bürger:innen, Unternehmen und der Verwaltung.
Rechtskonformer Abruf bereits vorhandener Nachweise
Das NOOTS erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen und lässt Nachweisabrufe nur bei Vorliegen der Voraussetzungen zu.
Sichere Übertragung zwischen allen beteiligten Systemen
Das NOOTS setzt konsequent auf modernste Sicherheitsprinzipien und Verschlüsselungsmethoden für eine geschützte Nachweisübertragung. Über den Sicheren Anschlusskonten wird ein sicherer und effizienter Anschluss an das NOOTS gewährleistet.
Automatisiertes Routing der Nachweisabrufe
Anfragen für einen Nachweis kommen automatisiert bei der richtigen nachweisliefernden Stelle an. Die Routing-Informationen werden aus einem zentralen Datenmanagementsystem gespeist.
Integration von Identitäts- und Berechtigungsprüfung
Im Zuge der Nachweisabrufe werden Behörden, Bürger:innen und zukünftig auch Unternehmen zweifelsfrei identifiziert. Unberechtigte Zugriffe werden unterbunden.
Einheitliche technische Standards und Schnittstellen
Die Festlegung von einheitlichen Schnittstellen und Kommunikationsstrukturen schafft die Grundlage, um die technische Kommunikation von Registern und Onlinediensten bundesweit zu harmonisieren.
Welche Register und Onlinedienste müssen angeschlossen werden?
  • Eine Anschlussverpflichtung für die 50 Register nach IDNrG wird perspektivisch bestehen.
  • Onlinedienste und andere Register können ebenfalls bereits angeschlossen werden.
  • Der Anschluss obliegt den Betrieblich Verantwortlichen eines Registers bzw. Onlinedienstes nach Beauftragung durch die zuständigen Fachlich Verantwortlichen.
  • Der Anschluss an die Referenzumgebung kann jederzeit erfolgen.
  • Der Anschluss erfolgt unabhängig von IDA und DSC.

zu Status der Register 

Besteht eine Anschlussverpflichtung an das NOOTS?

Für die 50 Register gemäß Identifikationsnummerngesetz IDNrG wird eine Anschlussverpflichtung bestehen, nachdem der IT-Planungsrat die Inbetriebnahme des NOOTS beschlossen hat. Diese Registertypen werden beim Anschluss an das NOOTS im Flächenrollout priorisiert.  

Andere Register und insbesondere Onlinedienste können sich ebenfalls schon an das NOOTS anschließen.

Die Anschlussverpflichtung ergibt sich aus § 9 des NOOTS-Staatsvertrags. Der maßgebliche Zeitpunkt hängt davon ab, wann der IT-Planungsrat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS verkündet. Dabei werden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene entsprechende Übergangsfristen festgelegt.

Wer ist für den Anschluss zuständig?

Den Anschluss übernehmen die Betrieblich Verantwortlichen eines Registers oder Onlinedienstes. Sie werden dazu von ihren zuständigen Fachlich Verantwortlichen beauftragt.
Betrieblich Verantwortliche im Kontext des NOOTS sind diejenigen Akteure, die den Betrieb von Antrags- und Abrufportalen, Fachverfahren, Registern und Onlinediensten selbst durchführen. Dazu zählen IT-Unternehmen mit Run-the-Business-Leistungen bzw. Behörden mit eigenem IT-Betrieb. 
Fachlich Verantwortliche sind öffentliche Stellen, die den Vollzug eines Registers, Fachverfahrens oder Onlinedienstes verantworten.

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Wie verläuft der Anschlussprozess?

Der technische Anschluss an das NOOTS erfolgt in drei Stufen:

  1. Anschluss an die Referenzumgebung 

  2. Anschluss an die Testumgebung

  3. Anschluss an die Produktivumgebung

Die technische Anschlussverprobung findet auf der Referenzumgebung und Testumgebung des NOOTS statt. Der Anschluss an diese Umgebungen kann bereits auch dann erfolgen, wenn etwaige Anpassungen des rechtlichen Rahmens noch nicht abgeschlossen sind. Dies ist möglich, weil innerhalb der Referenzumgebung und der Testumgebung keine Echtdaten verwendet werden.

Erst auf der Produktivumgebung findet ein Datenaustausch mit Echtdaten zwischen öffentlichen Stellen statt. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und alle ggf. erforderlichen Anpassungen im Fachrecht abgeschlossen ein.
Ein Anschluss an IDA und DSC ist für den Anschluss an das NOOTS keine Voraussetzung. Er kann unabhängig davon erfolgen.  
Für dezentrale Register erfolgt der Anschluss an das NOOTS gemäß dem Konzept für den Flächenrollout.

Die Registrierung für die Anschlussverprobung auf der Referenzumgebung und der Testumgebung findet über das Anschlussportal auf dieser Webseite nach einem Erstgespräch statt. 
Das Team Anschlussbegleitung unterstützt anschlusspflichtige und freiwillige Register/Onlinedienste mit:

  • Beratung 

  • Bereitstellung aller technischen Informationen

  • Begleitung des technischen Anschlusses

Wie erfolgt der Anschluss konkret?

Der Anschluss an das NOOTS findet für Register und Onlinedienste ausschließlich über den Sicheren Anschlussknoten (SAK) statt. Über ihn wird ein sicherer und effizienter Anschluss an das NOOTS gewährleistet.

Der SAK ist eine NOOTS-Komponente, die zentral bereitgestellt und jeweils lokal bei den Data Consumern (nachweisanfordernde Stellen) und Data Providern (nachweisliefernde Stellen) betrieben wird. Data Consumer und Data Provider kommunizieren ausschließlich mit dem SAK. Er vermittelt den Nachweisabruf und die gesamte Interaktion mit den übrigen NOOTS-Komponenten.

Die Software für den SAK erhalten Sie nach der Registrierung für den Anschluss auf dieser Webseite und einem Erstgespräch mit dem Team Anschlussbegleitung des BVA.

Anschluss an das NOOTS: Was Sie als Fachlich Verantwortliche schon tun können

Unterstützen Sie Ihren IT-Dienstleister in der Vorbereitung für den Anschluss an das NOOTS, indem Sie sich heute registrieren.

Sicherer Anschlussknoten (SAK)

Der zentrale Zugang zum NOOTS. Er vermittelt Nachweisanfragen und übernimmt die Interaktion mit allen anderen NOOTS-Komponenten. Der Anschluss an das NOOTS wird ausschließlich über den SAK realisiert.

Identity and Accessmanagement für Behörden (IAM-B)

Stellt sicher, dass nur berechtigte Akteure auf das NOOTS zugreifen können. 

Identity Management für Personen (IDM-P)

Stellt die Identifikationsnummer (IDNr) von Bürger:innen sowie weitere Basisdaten zur Person bereit und ermöglich damit eine eindeutige Zuordnung von Datensätzen. 

Registerdatennavigation (RDN)

Ist der Routingdienst des NOOTS und liefert die Information, wo ein gesuchter Nachweis abgerufen werden kann. 

Vermittlungsstelle (VS)

Übernimmt eine abstrakte Berechtigungsprüfung, ob ein Nachweisabruf zu einem gegebenen Zweck stattfinden darf.

Intermediäre Plattform (IP)

Stellt die Verbindung zum EU-OOTS her und ermöglicht den Nachweisaustausch mit EU-Mitgliedsstaaten. 

Hilfe & Kontakt

Hier finden Sie Ansprechpersonen für allgemeine Fragen zur Registermodernisierung sowie zu fachlichen, technischen und organisatorischen Themen im Zusammenhang mit den Systemen.